Politik

Arten des Staates und seine Arten als Grundlage der rechtlichen Merkmale

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Anonim

Der Staat als rechtliches Phänomen wird von Wissenschaftlern aus verschiedenen Perspektiven untersucht. Am bedeutendsten sind jedoch die Arten und Formen des Staates. Ihre Studie ist dieser Studie gewidmet.

Zustandsarten im Hinblick auf den Formationsansatz

Die Typologie der Staaten, die in der russischen Literatur als grundlegend angesehen wurde, teilte sie lange Zeit in fünf Haupttypen ein: Sklavenhaltung, östliche, feudale, bürgerliche und sozialistische. Grundlage einer solchen Klassifizierung war die wirtschaftliche Bildung.

Der östliche Typ basierte auf bewässerter Landwirtschaft.

Der Sklavenstaat war geprägt von der unbegrenzten Macht des Monarchen und seiner Nähe. Gleichzeitig wurden Sklaven und arme Mitglieder der Gesellschaft als Werkzeuge wahrgenommen.

Der Feudalstaat stützte sich grundsätzlich auf Landbesitz. Somit konzentrierte sich die Staatsmacht auf diejenigen, die Grundstücke besaßen und das Recht hatten, diese nach eigenem Ermessen zu veräußern.

Der dritte Typ war bereits der bürgerliche Staat, der es vorzog, sich einer Formation zuzuwenden, die auf dem Eigentumsrecht an den Produktionsmitteln beruhte. Gleichzeitig nahm die Macht allmählich den Charakter eines Triumvirats an, es entstanden Bürgerrechte und infolgedessen nominell Chancengleichheit.

Der vierte Typ ist ein sozialistischer Staat, der das Eigentumsrecht als solches wegen seiner Nutzlosigkeit verweigert. Macht gehört und wird von jedem Bürger unbeschadet anderer ausgeübt. Dieser Typ wurde als Utopie anerkannt.

Trotz der ausreichenden Gültigkeit dieser Einteilung in Staatstypen wird der Bildungsansatz wohlverdient kritisiert. Die Identifizierung als einzig wahrer Wirtschaftsfaktor der Entwicklung deckt nicht alle bestehenden Länder ab, weshalb es sich lohnt, den zivilisatorischen Ansatz zu berücksichtigen.

Staatstypen in Bezug auf Toynbees zivilisatorischen Ansatz

Ihm zufolge sollte der Staat als Phänomen aus verschiedenen Perspektiven betrachtet werden: kulturell, historisch, religiös usw. Basierend auf dieser Klassifizierung wurden Arten von Staaten identifiziert, die auf kulturellen Werten basieren. Ihre Gesamtzahl beträgt 26 einzigartige Staatsformationen, darunter ost- und westchristliche, ägyptische, sumerische, westeuropäische und andere.

Leider machte dieser Ansatz den gleichen Fehler wie der Formationsansatz, nämlich eine gewisse Einseitigkeit der Bewertungsfaktoren. Daher können die auf ihrer Grundlage abgeleiteten Zustandstypen nur als Hilfszustände wahrgenommen werden.

Zur Verteidigung beider Systeme sollte angemerkt werden, dass die meisten Juristen in letzter Zeit dazu neigen, beide Ansätze in ihrer Forschung zu kombinieren.

Die Form der staatlich konstituierenden Elemente

Der Staat kann nicht nur in seiner Art, sondern auch in seiner Form charakterisiert werden. Die Staatsform ist wiederum eine Kombination aus drei Hauptelementen: dem staatlichen Regime, der administrativen Aufteilung und der Regierungsform. Die Arten von Staaten werden jedoch größtenteils nur auf der Grundlage des ersten Merkmals, nämlich des politischen Regimes, unterteilt. In diesem Fall sollten sowohl demokratische als auch nichtdemokratische Typen berücksichtigt werden.

In dieser Hinsicht werden folgende Arten von Zuständen unterschieden:

- totalitär - in dem eine bestimmte Partei dominiert;

- autoritär - aufgebaut auf der Dominanz einer Person;

- demokratisch - Anerkennung der Macht des Volkes als höchsten Wert;

- liberal - der höchste Freiheitsgrad in wirtschaftlicher und politischer Tätigkeit.

Es ist zu beachten, dass nicht jede Art durch das Vorhandensein eines eigenen Typs charakterisiert werden kann. Es ist also unmöglich, den Sklaventyp mit der totalitären Sichtweise oder die liberale Form mit der arabischen Zivilisation zu korrelieren.

Die oben vorgebrachten Argumente legen nahe, dass die Typen und Formen des Staates eine bedeutende Rolle bei seiner Charakterisierung spielen.